Als Ausgangspunkt für die Windverhältnisse diente eine Studie von Fraunhofer IEE, Bosch & Partner und dem Bundesverband WindEnergie . Danach liegen die untersuchten Flächen in Brandenburg laut Global Wind Atlas bei mehr als 6,5 m/s in 150 m Höhe; die Modellierung ergibt für Brandenburg durchschnittlich 2.932 Volllaststunden pro Jahr.

Für die besonders hohe und großflächige ENERCON E-175 habe ich daraus einen plausiblen Korridor von etwa 2.850 bis 3.150 Volllaststunden abgeleitet:

7 MW × 2.850 Stunden = 19.950 MWh
7 MW × 3.150 Stunden = 22.050 MWh

Gerundet ergibt das:

20 bis 22 GWh beziehungsweise 20 bis 22 Millionen kWh pro Jahr.

Für die Vergleichsanlage bis 150 m wurden entsprechend 4,2 MW und etwa 1.900 bis 2.400 Volllaststunden angesetzt. Daraus entstanden die geschätzten 8 bis 10 GWh pro Jahr.

Die verwendete Vestas V117 besitzt 4,2 MW Leistung, 117 m Rotordurchmesser und erreicht mit 91,5 m Nabenhöhe genau 150 m Gesamthöhe.


Umrechnung des geschätzten Stromertrags in Geld

Für die überschlägige Berechnung wird ein Vergütungswert von 5,06 Cent je Kilowattstunde angesetzt. Dieser Wert entspricht dem durchschnittlichen mengengewichteten Zuschlagswert der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Mai 2026.

Quelle: Bundesnetzagentur – Ausschreibung Windenergie an Land vom 1. Mai 2026

ENERCON E-175 mit etwa 262 Metern Gesamthöhe

Bei einem angenommenen Jahresertrag von 20 bis 22 Millionen kWh ergibt sich folgende überschlägige Berechnung:

20.000.000 kWh × 0,0506 Euro/kWh = 1.012.000 Euro pro Jahr
22.000.000 kWh × 0,0506 Euro/kWh = 1.113.200 Euro pro Jahr

Der rechnerische jährliche Betreiberumsatz liegt damit bei ungefähr 1,01 bis 1,11 Millionen Euro.

Vergleichsanlage mit maximal 150 Metern Gesamthöhe

Bei einem angenommenen Jahresertrag von 8 bis 10 Millionen kWh ergibt sich:

8.000.000 kWh × 0,0506 Euro/kWh = 404.800 Euro pro Jahr
10.000.000 kWh × 0,0506 Euro/kWh = 506.000 Euro pro Jahr

Der rechnerische jährliche Betreiberumsatz liegt damit bei ungefähr 404.800 bis 506.000 Euro.

Finanzielle Beteiligung der Gemeinde nach § 6 EEG

Nach § 6 EEG dürfen den betroffenen Gemeinden bei Windenergieanlagen an Land insgesamt bis zu 0,2 Cent je Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste und die gesetzlich berücksichtigte fiktive Strommenge angeboten werden.

Quelle: § 6 EEG – Finanzielle Beteiligung der Kommunen

Gemeindebeteiligung bei der ENERCON E-175

20.000.000 kWh × 0,002 Euro/kWh = 40.000 Euro pro Jahr
22.000.000 kWh × 0,002 Euro/kWh = 44.000 Euro pro Jahr

Die kommunale Beteiligung liegt damit bei insgesamt ungefähr 40.000 bis 44.000 Euro pro Jahr.

Gemeindebeteiligung bei der Anlage bis 150 Meter

8.000.000 kWh × 0,002 Euro/kWh = 16.000 Euro pro Jahr
10.000.000 kWh × 0,002 Euro/kWh = 20.000 Euro pro Jahr

Die kommunale Beteiligung liegt damit bei insgesamt ungefähr 16.000 bis 20.000 Euro pro Jahr.

Position ENERCON E-175, ca. 262 m Anlage bis 150 m
Geschätzter Stromertrag pro Jahr 20 bis 22 Mio. kWh 8 bis 10 Mio. kWh
Rechnerischer Betreiberumsatz pro Jahr 1.012.000 bis 1.113.200 Euro 404.800 bis 506.000 Euro
Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG 40.000 bis 44.000 Euro 16.000 bis 20.000 Euro