Hinweis 27.07.2026

Ich wurde heute von Herrn Manzey (Projektmanager Development) von RWE angerufen. Einige Formulierungen hier auf der Webseite solle ich bitte "korrigieren bzw. richtigstellen".

Persönlich bin ich der Meinung, dass es bei so einem kontroversen Thema am besten ist, so transparent wie möglich zu arbeiten. Daher habe ich auf dieser Seite orangefarbene Boxen hinzugefügt. Darin gehe ich, wie von Herrn Manzey gewünscht, auf die einzelnen Punkte ein und zitiere dabei auch aus der Mail, die ich von Ihm heute - nach dem Telefonat - erhalten habe. Um diese Mail habe ich Ihn während des Telefonats gebeten.

Wie immer: Für alle Rückfragen bin ich gut erreichbar. Per Telefon und auch gern persönlich.

Geplantes Repowering von vier Windenergieanlagen

RWE hat eine erste Planung zum Repowering von vier bestehenden Windenergieanlagen vorgestellt. Dabei sollen vier ältere Anlagen des Typs ENERCON E-82 durch vier neue Anlagen des Typs ENERCON E-175 ersetzt werden.

Diese Information fasst die wichtigsten - bisher bekannten - Punkte für die Bürgerinnen und Bürger zusammen.

 1. Deutlicher Unterschied bei der Anlagenhöhe

Die geplanten neuen Windenergieanlagen wären deutlich größer als die bestehenden Anlagen.

Merkmal

Bestehende Anlagen

Geplante neue Anlagen

Anlagentyp

ENERCON E-82

ENERCON E-175

Anzahl

4

4

Rotordurchmesser

82 m

175 m

Nabenhöhe

ca. 108 m

174,5 m

Gesamthöhe

ca. 149 m

262,2 m

Gesamtleistung

abhängig von Bestandsvariante

28 MW


Der wichtigste sichtbare Unterschied ist die
Gesamthöhe von rund 262 Metern bei den neuen Anlagen. Auch der Rotor wird erheblich größer: Der Durchmesser steigt von 82 Metern auf 175 Meter. Die neue ENERCON E-175 wird vom Hersteller mit 6 MW bzw. 7 MW Nennleistung, 175 m Rotordurchmesser und Nabenhöhen bis 175 m angegeben. (Enercon)

Damit würden die neuen Anlagen das Landschaftsbild deutlich stärker prägen als die bisherigen Anlagen. RWE sollte daher in der Informationsveranstaltung anschauliche Visualisierungen aus verschiedenen Ortsteilen und Blickrichtungen vorlegen.

Auf die Korrekturen zur Infoveranstaltung gehe ich weiter unten ein.

2. Nur begrenztes Mitspracherecht der Gemeinde

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich. Windenergieanlagen sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB grundsätzlich als Vorhaben zur Nutzung der Windenergie im Außenbereich privilegiert, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. (Gesetze im Internet)

Das bedeutet für die Gemeinde:

Die Gemeinde kann das Vorhaben nicht einfach politisch ablehnen, nur weil sie es nicht möchte. Sie kann Stellung nehmen, Fragen stellen, Unterlagen prüfen lassen und auf Belange wie Lärm, Schattenwurf, Naturschutz, Wege, Abstände, Brandschutz oder Rückbau hinweisen. Die eigentliche Entscheidung trifft aber die zuständige Genehmigungsbehörde.

Auch das sogenannte gemeindliche Einvernehmen ist kein freies Vetorecht. Wird es aus rechtlich nicht tragfähigen Gründen verweigert, kann es durch die zuständige Behörde ersetzt werden. § 36 BauGB sieht ausdrücklich vor, dass ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen der Gemeinde ersetzt werden kann. (Gesetze im Internet)

Kurz gesagt:
Die Gemeinde hat Beteiligungsrechte, aber nur sehr begrenzte Möglichkeiten, ein rechtlich zulässiges Repowering-Vorhaben zu verhindern.

3. Grundlage ist Bundesrecht aus dem Jahr 2023

Die eingeschränkten Steuerungsmöglichkeiten hängen mit gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene zusammen. Seit 2023 gelten neue Regelungen, die den Ausbau der Windenergie und insbesondere das Repowering bestehender Anlagen erleichtern sollen.

Das Umweltbundesamt beschreibt, dass dem Repowering bestehender Standorte nach § 245e Abs. 3 BauGB bis zum Erreichen der Flächenbeitragswerte keine Ausschlusswirkung bestehender Pläne entgegengehalten werden kann, soweit nicht besondere Ausnahmen wie Natura-2000- oder Naturschutzgebiete betroffen sind. Zugleich weist das Umweltbundesamt darauf hin, dass die Steuerungsmöglichkeiten der räumlichen Planung bis 2030 erheblich eingeschränkt wurden. (Umweltbundesamt)

Für uns bedeutet das:
Die Frage ist nicht allein, ob die Gemeinde das Vorhaben möchte. Entscheidend ist vor allem, ob das Vorhaben nach Bundesrecht genehmigungsfähig ist.

4. Geplante Informationsveranstaltung durch RWE

RWE plant auf unsere Anregung eine Informationsveranstaltung in der Gemeinde. Nach bisherigem Stand ist ein Format in zwei Teilen möglich:

Erster Teil: Öffentliche Informationsveranstaltung
Hier sollen alle Bürgerinnen und Bürger allgemein über das Vorhaben informiert werden. Wichtige Themen sind die geplanten Standorte, die Anlagenhöhe, der Bauablauf, Lärm, Schattenwurf, Nachtbetrieb, Rückbau der alten Anlagen und die finanziellen Auswirkungen für die betroffenen Gemeinden.

Zweiter Teil: Fachrunde mit Experten
In einer vertiefenden Runde könnten Fachleute einzelne Themen genauer erklären, zum Beispiel:

  • Schall- und Nachtbetrieb
  • Schattenwurf und Abschaltungen
  • Natur- und Artenschutz
  • rechtliche Genehmigungsgrundlagen
  • Rückbau alter Fundamente
  • Baustellenverkehr und Schwerlasttransporte
  • finanzielle Beteiligung der Gemeinden

Für uns ist es wichtig, dass RWE nicht nur allgemein informiert, sondern konkrete Unterlagen vorlegt: Karten, Höhenvergleiche, Visualisierungen, Schallberechnungen, Schattenwurfgutachten und Angaben zum Rückbau.

Zitat aus der Mail vom 27.07.2026 von Herr Manzey:

Der dargestellte Veranstaltungsablauf war in dieser Form nicht abgestimmt und wird auch nicht so stattfinden.

Hier schreibe ich deutlich, dass die Infoveranstaltung in zwei Teilen möglich ist. Wenn der Eindruck entstand, dass dies so von RWE stammt, ist das falsch. Das ist wie wir uns so eine Veranstaltung gewünscht hätten. Der Schlusssatz beginnt mit "Für uns ist es wichtig .." und das ist auch genau so gemeint.

Mein heutiger Stand für die Veranstaltung ist, dass ich das Datum und den Veranstaltungsort kenne. Beides ist im Dorf bereits bekannt. Ich selbst habe den zugehörigen Flyer in der Dorf Whatsapp Gruppe geteilt, Frau Salzwedel hat den Flyer ausgedruckt und an die schwarzen Bretter gehangen.

Zusammenfassung

Geplant ist der Ersatz von vier bestehenden ENERCON-E-82-Anlagen durch vier neue ENERCON-E-175-Anlagen. Die neuen Anlagen hätten eine geplante Gesamthöhe von 262,2 Metern und eine Gesamtleistung von 28 MW.

Die Gemeinde hat bei einem solchen privilegierten Repowering-Vorhaben nur begrenzte Einflussmöglichkeiten. Grundlage dafür sind bundesrechtliche Regelungen, die seit 2023 den Ausbau und das Repowering von Windenergieanlagen erleichtern.

RWE will dazu eine Informationsveranstaltung durchführen, möglicherweise in zwei Teilen: zunächst eine öffentliche Bürgerinformation und anschließend eine fachliche Vertiefung mit Experten.