Hinweis 27.07.2026

Ich wurde heute von Herrn Manzey (Projektmanager Development) von RWE angerufen. Einige Formulierungen hier auf der Webseite solle ich bitte "korrigieren bzw. richtigstellen".

Persönlich bin ich der Meinung, dass es bei so einem kontroversen Thema am besten ist, so transparent wie möglich zu arbeiten. Daher habe ich auf dieser Seite orangefarbene Boxen hinzugefügt. Darin gehe ich, wie von Herrn Manzey gewünscht, auf die einzelnen Punkte ein und zitiere dabei auch aus der Mail, die ich von Ihm heute - nach dem Telefonat - erhalten habe. Um diese Mail habe ich Ihn während des Telefonats gebeten.

Wie immer: Für alle Rückfragen bin ich gut erreichbar. Per Telefon und auch gern persönlich.

Ziel der Information

Dieser Webseite soll keine Entscheidung vorwegnehmen. Ziel ist eine sachliche Information über mögliche Chancen und mögliche Belastungen des geplanten Repowerings. Eine abschließende Bewertung kann noch gar nicht erfolgen, es liegen noch keine vollständigen Projektunterlagen, Gutachten oder Genehmigungsprüfungen vor.

Geplantes Repowering von Windenergieanlagen

In der Gemeinde wird über ein mögliches Repowering bestehender Windenergieanlagen informiert. Repowering bedeutet, dass ältere Windenergieanlagen durch moderne Anlagen ersetzt werden.

Nach aktuellem Kenntnisstand sollen bestehende Anlagen mit einer Gesamthöhe von 149 Metern durch neue Anlagen mit einer Gesamthöhe von etwa 286 Metern (Nabenhöhe ca. 200 Meter) ersetzt werden. Die neuen Anlagen wären damit deutlich höher als die bisherigen Anlagen.

Für eine sachliche Bewertung sind neben der Höhe auch Anzahl, Standorte, Rotordurchmesser, Abstände zur Wohnbebauung, Schallwerte, Schattenwurf, Artenschutz und Rückbaukonzept relevant.

Mögliche Vorteile des Repowerings

Höhere Stromerzeugung am bestehenden Standort
Moderne Windenergieanlagen können durch größere Rotoren und höhere Türme mehr Wind nutzen und dadurch mehr Strom erzeugen.

Nutzung bereits vorhandener Windenergiestandorte
Repowering kann ermöglichen, bestehende Windstandorte weiter zu nutzen, statt neue Flächen vollständig neu zu erschließen.

Technische Modernisierung
Neue Anlagen verfügen in der Regel über modernere Technik, bessere Steuerungssysteme und aktuellere Sicherheits- und Überwachungstechnik.

Mögliche Reduzierung der Anlagenzahl
Je nach Planung kann mit weniger oder gleich vielen Anlagen mehr Strom erzeugt werden. Ob dies im konkreten Fall zutrifft, muss anhand der Projektunterlagen geprüft werden.

Beitrag zur regionalen Energieerzeugung
Die erzeugte Energie kann zur Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen beitragen. Ob und in welchem Umfang die Gemeinde finanziell oder infrastrukturell profitiert, hängt von den konkreten Vereinbarungen und gesetzlichen Regelungen ab.

Von diesen Vorteilen hat die Gemeinde aber nur bedingt etwas.

  • Strom erzeugen wir in Brandenburg schon mehr als genug!
    (Im Jahr 2025 ca.1,3 bis 1,5 mal mehr Strom aus regenerativen Quellen als insgesamt benötigt - Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 26.03.2026)
  • Die Anlagenzahl soll nach jetzigem Stand nicht reduziert werden.
  • Die technische Modernisierung der Anlagen bringt nur dem Betreiber etwas.
  • Es ist nicht geklärt ob wir an der erhöhten Stromerzeugung partizipieren und in welchem Umfang

Zitat aus der Mail vom 27.07.2026 von Herr Manzey:

"Die technische Modernisierung der Anlagen bringt nur dem Betreiber etwas."
sowie
"Es ist nicht geklärt, ob wir an der erhöhten Stromerzeugung partizipieren und in welchem Umfang."

entsprechen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. 
Bitte berücksichtigen Sie hierzu die Inhalte der bereits zur Verfügung gestellten Präsentation. 
Daraus geht hervor, dass die Gemeinde von der technischen Modernisierung profitiert und die Beteiligung an den Erträgen dargestellt wurde.

Bereits am 02.07.2026 habe ich bei RWE angefragt, ob diese Präsentation "den interessierten Bürgern zur Verfügung gestellt werden kann?"

Am 03.07.2026 erhielt ich die Antwort: "Bitte verwenden Sie aktuell die Präsentation nur für interne Zwecke."

Das bestätigte ich in meiner Mail vom 03.07.2026 und fragte, ob ich denn zumindest die Karte der Standorte den Bürgern zur Verfügung stellen darf, da hier ein großes Interesse besteht. Hierauf erhielt ich keine Antwort mehr. Frau Schumann war bestimmt schon im Urlaub. Herr Manzey war im CC der Mail.

Ich gebe Herrn Manzey recht, die Formulierung "Die technische Modernisierung der Anlagen bringt nur dem Betreiber etwas." ist zu scharf gewählt.

Meiner Meinung nach richtig ist, dass Sie überwiegend dem Betreiber etwas bringt.

Eine Anlage wie die E-175 von Enercon erzeugt ca. 2,2- bis 2,5 mal soviel Strom wie eine moderne Anlage mit maximal 150m Gesamthöhe (ungefähr so hoch wie die aktuellen Anlagen). Da ich die Zahlen aus der Präsentation weiterhin nicht verwende, habe ich auf Grundlage des Anlagentyps einen Durchschnittswert für den jährlichen Ertrag ermittelt. Dem habe ich den Ertrag einer maximal 150 Meter hohen Anlage gegenüber gestellt.

Die Berechnung ist für je eine Anlage - Es sollen 4 Anlagen erneuert werden. Hier ist meine Berechnungsgrundlage.

Position ENERCON E-175, ca. 262 m moderne Windenergieanlage bis 150 m
Angenommener Stromertrag pro Jahr 20–22 Mio. kWh 8–10 Mio. kWh
Betreiberumsatz bei 5,06 ct/kWh 1.012.000–1.113.200 € 404.800–506.000 €
Mittlerer Betreiberumsatz pro Jahr ca. 1.062.600 € ca. 455.400 €
Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG bei 0,2 ct/kWh 40.000–44.000 € 16.000–20.000 €
Mittlere kommunale Beteiligung pro Jahr ca. 42.000 € ca. 18.000 €
Betreiberumsatz über 20 Jahre ca. 21.252.000 € ca. 9.108.000 €
Kommunale Beteiligung über 20 Jahre ca. 840.000 € ca. 360.000 €

Meine Aussage "Es ist nicht geklärt ob wir an der erhöhten Stromerzeugung partizipieren und in welchem Umfang" ist hingegen korrekt.

Um die Anlagen wird ein 2,5 km Kreis gezogen und dann wird die kommunale Beteiligung nach dem Flächenverhältnis der betroffenen Gemeinden (Mindestens Rüthnick, Herzberg, Vielitz und Löwenberger Land) aufgeteilt. Bisher liegt hier von RWE oder anderer Stelle keine präzise Angabe vor, wie diese Aufteilung aussieht. Schätzungweise(!) liegt gut die Hälfte dieser Fläche in Herzberg.

Abschließend meine persönliche Meinung dazu:

Die Gegenüberstellung der (geschätzten) Zahlen zeigt für mich klar, dass auch eine Anlage in der bisherigen Höhe rentabel ist - aber eben weniger rentabel als eine deutlich höhere Anlage. Auch eine 150m hohe Anlage könnte man - meiner Meinung nach - modernisieren und bei 150m belassen.

Mögliche Kritikpunkte und Belastungen

Deutlich größere Anlagenhöhe
Eine Gesamthöhe von etwa 286 Metern kann das Landschaftsbild stärker verändern als die bisherigen Anlagen. Die Sichtbarkeit kann auch aus größerer Entfernung zunehmen.

Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner
Zu prüfen sind insbesondere Schall, Schattenwurf, nächtliche Kennzeichnung, optische Wirkung und mögliche Belastungen während Bau- und Transportphase.

Natur- und Artenschutz
Größere Rotoren und veränderte Anlagenhöhen können Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und andere Schutzgüter haben. Diese Punkte müssen durch Fachgutachten bewertet werden.

Bauphase und Infrastruktur
Für größere Anlagen können Schwertransporte, größere Kranstellflächen, neue oder verstärkte Wege sowie umfangreiche Fundamentarbeiten erforderlich sein.

Rückbau und Recycling der Altanlagen
Beim Rückbau entstehen große Mengen an Material. Viele Bestandteile können verwertet werden, Rotorblätter und Verbundmaterialien gelten jedoch als anspruchsvoller im Recycling

Repowering wird planungsrechtlich besonders privilegiert

Das das Wind-an-Land-Gesetz ist von 2022. Der Gesetzentwurf wurde von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in den Bundestag eingebracht. Darin wurden unter anderem die Regelungen im Baugesetzbuch, insbesondere § 245e BauGB und § 249 BauGB, geändert beziehungsweise neu gefasst.

§ 16b BImSchG definiert Repowering weit: Erfasst ist der vollständige oder teilweise Austausch von Anlagen oder Anlagenteilen zur Kapazitäts- oder Effizienzsteigerung; bei vollständigem Austausch gelten insbesondere eine 48-Monats-Frist nach Rückbau und ein Abstand von höchstens dem Fünffachen der Gesamthöhe der neuen Anlage. Zugleich bleiben Raumordnungs-, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht ausdrücklich unberührt.

Die kommunale Planung kann Repowering nur eingeschränkt steuern

In der Übergangsphase nach § 245e BauGB können bestehende Ausschlusswirkungen alter Raumordnungs- oder Flächennutzungspläne Repowering-Vorhaben grundsätzlich nicht entgegengehalten werden, außer die Grundzüge der Planung werden berührt oder das Vorhaben liegt in einem Natura 2000 oder Naturschutzgebiet.

Nach § 249 Abs. 3 BauGB gilt zudem bis 31. Dezember 2030 die Einschränkung für Windenergie außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete nicht für Repowering-Vorhaben im Sinne von § 16b BImSchG. Ausgenommen sind wiederum Natura 2000 und Naturschutzgebiete.

Die Gemeinde bleibt über § 36 BauGB und ihre Bauleitplanung beteiligt. Aber ihr Einfluss wurde beim Repowering deutlich reduziert, weil sie Repowering nicht mehr einfach über alte Ausschlussplanungen oder fehlende Windvorrangflächen blockieren kann.

Praktisch heißt das

Die Gemeinde kann Repowering nicht einfach politisch ablehnen, sondern nur über rechtlich tragfähige bauplanungsrechtliche Gründe, über ihre Bauleitplanung und über fristgerechte Sicherungsinstrumente Einfluss nehmen.

Die Steuerungsmöglichkeiten der Regional- und Kommunalplanung sind beim Repowering bis 2030 deutlich eingeschränkt! Das Umweltbundesamt beschreibt diese Einschränkung ausdrücklich für Regional- und Kommunalplanung.

Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung